DKP zum Bedingungslosen Grundeinkommen

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Wie steht die DKP zur
Forderung nach einem
Bedingungslosen
Grundeinkommen?

pdf-LogoMit der Protestbewegung gegen die Hartz IV-Gesetze, mit den Montagsdemonstrationen kam die Forderung nach einem »Bedingungslosen Grundeinkommen« BGE für alle auf.

 

Das im Juli 2004 gegründete »Netzwerk Grundeinkommen« führt eine Kampagne für ein individuell garantiertes, ausreichendes und bedingungsloses Grundeinkommen für alle ohne Arbeitszwang und Bedürftig­keits­prüfung. In zahlreichen Erwerbsloseninitiativen, auf heute noch stattfindenden Montags­demonstra­tionen, in Teilen links orientierter Organisationen und Initiativen findet die Forderung nach einem BGE als Alternative zu Hartz IV großen Anklang. Natürlich ist es verständlich, wenn von Hartz IV betroffene Menschen – inzwischen sind es rund 7 Millionen – das BGE als Ausweg aus ihrer Lage sehen.
Denn Hartz IV bedeutet mindestens:

  • Zum einfachen Leben zu wenig und für gesellschaftliche und kulturelle Teilnahme gar nichts zu haben.

  • Gesellschaftliche Ausgrenzung.

  • Noch geringere Bildungschancen für Kinder aus Hartz IV-Haushalten, als Arbeiterkinder sie ohnehin schon haben.

  • Angriff auf die Menschenwürde.

  • Schikanen, Nötigungen, Erpressungen und immer weitere berufliche Abqualifizierungen und zwangsweise »Eingliederung« in prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch die Jobcenter.

  • Ausbau eines Niedrigstlohnsektors mit Leiharbeit, Null- und 1-Euro-Jobs (Ex-Kanzler Schröder 2005 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos: »Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut…«).

  • Lohnkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen ohne Lohnausgleich unter Ausnutzung der Angst der Beschäftigten vor Hartz IV.

  • Armut per Gesetz und vorprogrammierte Altersarmut.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das gezahlt wird, egal ob jemand arbeitet oder nicht und von dem sich ohne große Not leben lässt, scheint auf den ersten Blick recht attraktiv zu sein.

Interessant ist, dass sich selbst Unternehmer und Politiker dafür stark machen. Der Chef der Drogeriemarktkette »dm« Götz Werner propagiert seit Jahren ein solches BGE in Höhe von 1.000 bis 1.500 Euro für alle. Er sagt auch wie das finanziert werden soll. Die Mehrwertsteuer auf rund 50 Prozent erhöhen, alle anderen Steuern sollen wegfallen (also auch die Kapital- und Unter­neh­mens­steuern!). Der ehemalige CDU-Ministerpräsident von Thüringen, Althaus, plädiert dafür, jedem Bürger ohne Bedingungen 800 Euro auszuzahlen und dafür alle anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Bafög, Kindergeld und anderes zu streichen. Er nennt das »Solidarisches Bürgergeld«. Einkommen bis 1.600 Euro würden mit 50 Prozent versteuert, Einkommen über 1.600 Euro mit 25 Prozent. Für die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung müsste jeder Bürger 200 Euro abführen. Bei genauem Hinsehen also: alter Wein in neuen Schläuchen.

Natürlich sind die Motive für eine Forderung nach einem BGE in der Erwerbslosenbewegung nicht die gleichen wie bei Kapitalvertretern und Politikern. Wenn der »Runde Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen«, das »Netzwerk Grundeinkommen«, die »attac AG Genug für alle«, der »Arbeitskreis Arbeitslosigkeit der IG Metall-Verwaltungsstelle Berlin«, die »Bundesarbeits­ge­mein­schaft Grundeinkommen« der Partei Die Linke und andere ein Bedingungsloses Grund­ein­kom­men für alle fordern, dann mit der Vorstellung, der Kapitalismus könne auf diesem Weg sozialer und menschlicher gestaltet werden.


Bei Götz Werner, Dieter Althaus und anderen Verfechtern eines BGE im bürgerlichen Lager sind die Motive ganz andere. Götz Werner spricht offen aus, dass damit alle Steuern, die das Kapital und Vermögende noch zu zahlen haben, entfallen sollen. Außerdem, so sagt er, »würden die Arbeitskosten extrem sinken, weil ja das Bürgergeld auf die Einkommen angerechnet würde«. Für Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Leiter des u.a. von der Industrie- und Handelskammer finanzierten Hamburger Weltwirtschaftsinstitutes HWWI, darf das BGE »an keine Bedingung geknüpft sein. Alle 80 Millionen Bundesbürger sollen es bekommen. … Wir müssen dann aber auch akzeptieren, dass es extrem niedrige Löhne geben kann.« Im Klartext geht es ihnen allen um die Einführung von Kombi-Löhnen. Einen Teil des Lohnes übernimmt der Staat, der laut Götz Werner, ihn aus der Konsumentensteuer, der Mehrwertsteuer bezahlen soll. Für den Kapitalisten sinkt der von ihm zu zahlende Lohn auf die ihm überlassene Arbeitskraft erheblich. Da der arbeitende und lohnab­hängige Teil der Bevölkerung den größten Teil der Steuern beim Konsum entrichtet, würde zumindest bei diesem Kombi-Lohnmodell ein großer Teil des Lohnes von der Arbeiterklasse, bzw. von den lohnabhängig arbeitenden Menschen selbst und von der großen Masse der Bezieher des BGE bezahlt werden.

Profit durch Lohnkürzung

Ein wirklich »innovatives« Konzept für mehr Profit durch erhebliche Lohnkürzung. Natürlich geben sich das Kapital und seine Politiker damit nicht zufrieden. Da sind ja auch noch die Lohnbestand­teile, die im herrschenden Sprachgebrauch »Lohnnebenkosten« genannt werden. Es muss gar nicht lange gerechnet werden, um zu erkennen, dass mit sinkendem Lohn auch diese »Lohn­neben­kosten« sinken. Also die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Kranken- und Pflege­versicherung und zur Rentenversicherung. Mit einer flächendeckenden Einführung eines BGE würde die Arbeitslosenversicherung schon ganz entfallen – die Beiträge fallen ganz weg. Und bei der gesetzlichen Rente würde mit Sicherheit auch weiter gekürzt – also Beiträge der Unter­nehmer für die Rentenversicherung noch weiter runter. Zur Krankenversicherung äußerte sich Althaus, dass jeder einen Betrag von 200 Euro (im Monat sicherlich) einzahlen solle (siehe oben). Das erinnert an die Forderung der CDU nach einer Kopfpauschale in der Krankenversicherung.

Ergänzend beziffert Althaus die Kosten für ein »Bürgergeld« auf etwa 310 Milliarden Euro, denen 200 Milliarden Euro Einsparungen gegenüber stünden. Er rechne mit einer Million zusätzlicher Jobs und einem kräftigen Wirtschaftswachstum durch den weitgehenden Wegfall der Lohnneben­kosten (!), so dass dem Staat unter dem Strich sogar ein Plus bleiben könnte.

Noch ein sehr wesentlicher Faktor unterscheidet die beiden Lager der Verfechter eines BGE. Während die demokratischen Organisationen und Initiativen zugleich auch mit den Forderungen nach einem allgemeinen Mindestlohn und einer deutlichen Arbeitszeitverkürzung solidarisch sind, wollen die Verfechter eines BGE oder eines Bürgergeldes auf Seiten des Kapitals und der Politik davon natürlich nichts wissen.

Die Motive der beiden Lager sind also nicht die gleichen, die Wirkung auch nicht?

1. Die politische und soziale Bewegung gegen Erwerbslosigkeit und Hartz IV lehnt in ihren Verlautbarungen eine Einführung von Kombi-Löhnen ab. dass aber mit der Einführung eines BGE gerade auch Kombi-Löhne eingeführt würden, zumindest bei dem derzeitigen Kräfteverhältnis in der kapitalistischen Klassengesellschaft, sehen sie noch nicht realistisch. Gerade aber auf das Kräfteverhältnis kommt es an, wenn es nicht den reaktionären Kräften überlassen sein soll, ein BGE mit allen seinen ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen einzuführen.

Wenn aber die sozialen und demokratischen Organisationen und Initiativen denken, sie seien im Bündnis mit den lohnabhängig Arbeitenden in Betrieben und Gewerkschaften stark genug, um ein BGE nach ihren Vorstellungen durchzusetzen, so ist einerseits zu fragen, warum sie denn nicht für ein Bündnis für einen allgemeinen Mindestlohn, für Arbeitszeitverkürzung und für eine Absenkung des Renteneintrittsalters eintreten sondern sich statt dessen wundern, dass es in Betrieben »kaum Aktivitäten für ein Grundeinkommen« (Werner Rätz, attac) gibt. Womit wir den Übergang zu Punkt 2 haben.


 

2. Die Forderung nach einem Grundeinkommen für alle, auch für die, die nicht arbeiten wollen, kann kein Bündnis zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen hervorbringen. Außerdem schürt die Forderung nach einen Bedingungslosen Grundeinkommen das Vorurteil, die Langzeitarbeitslosen wollten ja garnicht arbeiten und treibt die Erwerbslosenbewegung weiter in die gesellschaftliche Isolation. Der lohnabhängig arbeitende Mensch will eigentlich auch nicht für seinen Kapitalisten arbeiten, für die Aktionäre und ihre Familien. Doch hat er im Kapitalismus keine Wahl. Aber dann auch noch für andere Menschen, die nicht arbeiten wollen? Es ist klar dass u.a. Rätz feststellen muss, es gibt dafür in den Betrieben keine nennenswerte Aktivität. Dazu kommt, dass das immer wieder fleißig geschürte Vorurteil über Langzeitarbeitslose, sie seien zum arbeiten zu faul und ließen sich von den arbeitenden Menschen ernähren, mit einer solchen Forderung nur noch weitere Nahrung erhält. Mit dieser Forderung isoliert sich die Erwerbslosenbewegung von dem arbeitenden Teil der Arbeiterklasse.

3. Wer bestimmt, wer arbeitet und wer nicht arbeitet? In jeder Gesellschaft gibt es einen Zwang zur Arbeit. Ohne Arbeit gibt es keine Produktion von Nahrungsmitteln, keine Güter, keine sozialen Dienstleistungen, keine Bildung, kein Gesundheitssystem. Ohne Arbeit und Güterproduktion gibt es im Kapitalismus auch kein Geld. Geld aber soll für die Finanzierung eines BGE ausreichend zur Verfügung stehen. Alle Verfechter eines BGE gehen davon aus, es sei nicht mehr genug Arbeit für alle da. Eine Vollbeschäftigung sei eine Illusion. Das glauben teilweise die einen (in der Erwerbs­lo­senbewegung) wirklich, die anderen (die Kapitalvertreter und Politiker) sagen es wider besseren Wissens. In der Tat hat die Steigerung der Produktivität, aber auch die erneute Anhebung der Arbeitszeit in den letzten Jahren, die Arbeitslosigkeit sprunghaft ansteigen lassen. Es sieht so aus, als müssten wir auf Dauer eine Arbeitslosigkeit von mehreren Millionen haben. Der Schein trügt. Denn während die einen keine Arbeit haben und zu Armut durch Hartz IV verurteilt werden, arbeiten die anderen zu lange und mit immer weiter zunehmendem Arbeitsdruck – mit einer zu hohen Wochenarbeitszeit und einer zu hohen Lebensarbeitszeit. Die Forderung nach einem BGE beantwortet diesen Widerspruch nicht einmal im Ansatz. Die einen versäumen es, die anderen wollen es verhindern.

4. Ein BGE stellt das gesamte Tarifsystem und die Existenz der Gewerkschaften in Frage. Ver­fechter des BGE in den sozialen und demokratischen Bewegungen glauben, ein Bedingungs­loses Grundeinkommen, das sowieso jeder bekommt, ob er arbeitet oder nicht, stärke die Lohn­verhand­lungs­position eines jeden, wenn er sich bereit findet, seine Arbeitskraft anzubieten.

Das glauben sogar die Verfasser des Papiers »Positionen zum bedingungslosen existenzsichern­den Grundeinkommen« vom »Arbeitskreis Arbeitslosigkeit der IG Metall-Verwaltungsstelle Berlin«.

Die Verfechter eines BGE bzw. Bürgergeldes auf Seiten des Kapitals und der Politik – auf der Seite der Macht im Staat also – haben dagegen hinreichend klargestellt, dass es höhere Löhne begleitend zu einem BGE nicht geben wird. Im Gegenteil. Die Löhne werden auf breiter Front fallen (siehe oben). Die herrschende Klasse, die sich nicht scheut Polizei und Militär gegen strei­kende Arbeiter einzusetzen, die für den Gewinn von globalem Einfluss und für höhere Profite Kriege führte und führt und faschistische Systeme installierte (auch in Deutschland) und installiert wird sich nicht ausgerechnet ihre Macht in der Lohnfrage einfach nehmen lassen. Die Annahme, das Kapital ließe zu, nicht mehr über ein Reserveheer an billigen Arbeitskräften verfügen zu können, ist erschreckend illusionär.

Wenn es zur Einführung eines BGE kommt, wird es unter den derzeitigen gesellschaftlichen Kräfte­verhältnissen ein »Bürgergeld« nach den Vorstellungen der reaktionären Kräfte sein, und in der Höhe noch unter den Hartz IV-Sätzen liegen! Selbst nach dem Urteil des Bundesverfas­sungs­gerichtes vom 9. Februar 2010 hält die FDP daran fest.

Einig sind wir uns mit den sozialen und demokratischen Organisationen und Initiativen darin, dass Hartz IV weg muss. Einig sind wir uns nicht darin, wodurch Hartz IV ersetzt werden muss.

Während für große Teile der Erwerbslosenbewegung die Forderung nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen für alle die Alternative ist, ist die DKP überzeugt, dass statt dessen realistische und klassengemäße Forderungen erhoben werden müssen.

Sehr langfristig haben wir das Ziel, eine kommunistische Gesellschaft zu errichten, in der Klassen und Ausbeutung aufgehoben sind. Und in der, und nur in ihr, der Grundsatz »Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen


Bedürfnissen« zu verwirklichen ist. Auch darin unterscheiden wir uns von den Anhängern einer Idee, ein Merkmal einer kommunistischen Gesellschaft im Kapitalismus verwirklichen zu können.

Die Zwischenstufe zum Kommunismus, den Sozialismus als die historische Alternative zum Kapi­talismus zu erringen, ist heute nicht das tagespolitische Ziel der DKP. Zu unseren tages­poli­ti­schen Zielen gehört, zur Entwicklung des Klassenbewusstseins in der Arbeiterklasse beizutragen und Partei des Widerstandes gegen die sozialreaktionäre, antidemokratische und friedensgefähr­dende Politilk der Herrschenden zu sein (nach dem Programm der DKP).

Die Forderung nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen für alle zu unterstützen, ent­sprä­che weder dem DKP-Parteiprogramm noch wäre es der richtige Weg, Angriffe des Kapitals auf die sozialen Rechte und ökonomischen Interessen der Arbeiterklasse abzuwehren.

Einig sind wir uns mit den Teilen der Erwerbslosenbewegung die, wie der »Frankfurter Appell gegen Sozial- und Lohnabbau« (im Januar 2004) »ein ausreichendes garantiertes Mindest­ein­kom­men für alle Erwerbslosen« fordern.

Wir lehnen ein »Bedingungsloses Grundeinkommen für alle« als Alternative zu Hartz IV ab.

Stattdessen fordern wir als Sofortmaßnahmen:

Die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld 1 muss wieder bis zu 32 Monate betragen, allerdings ohne Abstufung nach dem Lebensalter. Eine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme darf es nur bei Qualifika­tions- und Einkommensschutz geben.

Hartz IV muss weg

An die Stelle von Hartz IV tritt wieder die Arbeitslosenhilfe, die in der Höhe mindestens 500 Euro plus Miete und Heizung betragen muss. Die Arbeitslosenhilfe muss als Versicherungsleistung gezahlt werden und frei sein von Sanktionen und Sanktionsandrohungen. Eine Bedürftigkeits­prü­fung entfällt. Die jetzigen Zumutbarkeitsregelungen, nach denen jede Arbeit (auch im Niedrig­lohn­sektor) angenom­men werden muss, entfallen. 1-Euro-Jobs oder nicht bezahlte »Trainings­maß­nahmen« oder andere Varianten zu Niedrig- und Niedrigstlöhnen darf es nicht länger geben.

Menschen ohne Versicherungszeiten ist eine Mindestsicherung in Höhe von mindestens 500 Euro, plus Miete, Nebenkosten und Heizung zu zahlen.

Für einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro.

Ein Lohn von derzeit 10 Euro pro Stunde ist das Mindeste, was ein Mensch für seine Arbeit zu bekommen hat. Alles darunter reicht nicht zum Leben.

Arbeitszeitverkürzung

Die Arbeitszeitverkürzung ist ein zentrales Mittel gegen Arbeitslosigkeit. Die immer weiter steigende Arbeitsproduktivität macht eine umfassende Arbeitszeitverkürzung nötig, und zwar ist die

  • gesetzliche Arbeitzeit laut Arbeitszeitverordnung (Höchstarbeitszeit) von 60 Wochenstunden wieder auf 40 Stunden zu senken

  • tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit auf 35 Stunden/Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich zu verkürzen

  • Jahres- und Lebensarbeitszeit zu senken.

Leiharbeit verbieten

Leiharbeit ist ein Instrument zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit und Absenkung der Löhne. Leiharbeit ist zu verbieten.


Weg mit der Rente erst ab 67

Die Kürzungen bei der Rente und die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 sind rückgängig zu machen. Als erster Schritt ist die Rückkehr zur Rente ab 65 erforderlich.

Das sind die Forderungen, die gemeinsam durchgesetzt werden müssen im Kampf gegen Kapital und Regierung.

Mittelfristig fordern wir:

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld wird für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit gezahlt. Die Beiträge zur Arbeits­losenversicherung sind entsprechend zu erhöhen, die Beitragssätze der Unternehmen müssen deutlich höher sein als die der Beschäftigten. Das entspricht der Haftung nach dem Verursacher­prinzip. Das Kapital ist Verursacher der Arbeitslosigkeit.

Arbeitszeitverkürzung muss weiter gehen

Die Gewerkschaften und Belegschaften sind gefordert, flächendeckende Arbeitszeitverkürzungen auf 30 Stunden pro Woche zu erkämpfen.

Absenkung des Renteneintrittsalters

Absenkung des Renteneintrittsalters auf 60 Jahre oder nach 35 oder spätestens 40 Beitragsjahren ohne Abzüge.

Das alles ist bezahlbar. Geld ist genug da, auch in der Krise.

Es kommt auf die Verteilung an. Wir fordern die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, einer Börsenumsatzsteuer, Kürzung des Rüstungshaushalts, Rücknahme der in den letzten Jahren durch­geführten Kürzung der Körperschaftssteuer, Verbot von Bonizahlungen für Manager und eine Obergrenze für Managergehälter.

Das alles ist bezahlbar, doch nur im Kampf zu erreichen.

Freiwillig tritt das Kapital nie etwas ab. Alles was heute noch an Rechten der lohnabhängigen Menschen übrig ist, mussten die Arbeiter mit ihren Gewerkschaften hart erkämpfen. Heute ist der politische Streik längst überfällig.

Grundsätzlich fordern wir das Recht auf Arbeit

Im Artikel 24 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen heißt es:

(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.

(2) Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.

Der Kapitalismus kann das Menschenrecht auf Arbeit jedoch nicht erfüllen. Dem steht das Prinzip der Profitmaximierung entgegen.

Langfristig hilft uns nur der Kampf für eine ganz andere Gesellschaftsordnung, für den Sozialismus.

 


 29.04.2010 | Diese Stellungnahme zum Bedingungslosen Grundeinkommen wurde vom Arbeitskreis Betrieb und Gewerkschaft erarbeitet und vom Vorstand des DKP-Bezirks Rheinland-Westfalen beschlossen.